Unangekündigte Kassennachschau

Das musst du zur unangekündigten Kassennachschau wissen

Nach dem Anfang 2017 die Regelungen zur GoBD in Kraft getreten sind, halten die Behörden auch in diesem Jahr wieder viele schöne Neuerungen für Unternehmer bereit. Dazu zählt auch die unangekündigte Kassennachschau.

Wie an dem Wortungetüm bereits erkennen kann, beinhaltet auch diese Regelung wieder viel Arbeit für Unternehmer mit Kassensystemen. Und selbstredend drohen jedem, der sich nicht an die Regeln der ordnungsgemäßen Kassenführung hält hohe Bußgelder.

Unangemeldete Kassennachschau

Hier die wichtigsten Punkte zur unangemeldeten Kassennachschau:

  • Ab 2018 gibt es die unangekündigte Kassennachschau
  • Die Finanzbehörden können in den Geschäftsräumen unangekündigt die Ordnungsmäßigkeit aller Aufzeichnungen und Buchungen überprüfen
  • Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 25.000 EUR

Deshalb ist es für jeden Unternehmer spätestens ab Beginn des Jahres 2018 absolut wichtig, die Vorschriften zur ordnungsgemäßen Kassenführung penibel einzuhalten.

Dazu zählen auch die Einhaltung der Vorschriften der GoBD. Ohne GoBD konforme Kassen, Computerkassen und Software darf heute kein Unternehmer mehr tätig sein.

Kassennachschau | Bild: bluebudgie, pixabay.com, CC0 Creative Commons
Kassennachschau | Bild: bluebudgie, pixabay.com, CC0 Creative Commons

Informiere dich!

Darüber hinaus sollte sich jeder von seinem Steuerberater über folgende Punkte informieren lassen, damit man im Fall der Fälle vorbereitet ist:

  • Wie läuft eine unangekündigte Kassennachschau ab?
  • Welche Rechte und Pflichten hat der Prüfer?
  • Welche Rechte und Pflichten hat man selbst?
  • Wie verhält man sich richtig während der Prüfung?
  • Welche Sanktionen sind möglich?

Zu diesem Thema sollte jeder Steuerberater im Bilde sein. Sollte dies nicht der Fall sein, dann sollte man schnellstens für Ersatz sorgen.