Was bedeutet GoBD?

Eine Erklärung, was GoBD bedeutet, findest du hier.

GoBD ist eine Abkürzung für bestens Beamtendeutsch. Es steht für

„Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“

Das Bundesfinanzministerium hat bereits am 14.11.2014 das Schreiben zu den GoBD Vorschriften veröffentlicht. Dieses für alle Händler so wichtige Verwaltungsschreiben konkretisierte die Regeln aus der Abgabenverordnung (AO) und aus dem Umsatzsteuergesetz (UStG). Es bestimmt, wie steuerrechtlich relevante Unterlagen zur ordnungsgemäßen Buchführung elektronisch aufbewahrt werden müssen, damit das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung auf diese Informationen zugreifen kann.

Die bisherigen gesetzlichen Abkürzungen GDPdU und GoBS (digitale Betriebsprüfung) werden durch GoBD ersetzt.

Definition Digitale Betriebsprüfung (GoBS)

Eine Digitale Betriebsprüfung bedeutet für dich, daß du jederzeit die Daten aus deinem Kassensystem bzw. deiner Registrierkasse dem Finanzamt zur Verfügung stellen können mußt. Zudem müssen sämtliche Einzelumsätze für mindestens 10 Jahre unverändert abgespeichert werden.

Das heißt, wenn jetzt, in diesem Moment der Betriebsprüfer bei dir auf der Matte steht, dann müßtest du ihm quasi sofort diese Daten geben können. Zwar wird kein Betriebsprüfer unangemeldet zu einer Prüfung bei dir vorbeikommen, doch rein theoretisch müßtest du nach den GoBD Regeln jederzeit darauf vorbereitet sein.

Damit du diese Vorgaben erfüllst, muß dein Kasse folgende Punkte erfüllen:

  • Deine Kasse speichert alle Daten, die sie erzeugt, elektronisch
  • Diese Daten kannst du jederzeit in elektronischer Form aus deiner Kasse ziehen
  • Alle Umsätze müssen 10 Jahre lang gespeichert werden.

Wenn deine Registrierkasse oder dein Kassensystem nicht alle Punkte erfüllen kann, dann ist dein Geschäft nicht GoBD konform. Nur einen der oben genannten Punkt zu erfüllen, reicht definitiv  nicht aus.

Mit weniger als 3 Punkte hast du ein Problem, denn bis spätestens Ende 2016 muß dein System alle Punkte sicher erfüllen, um bei einer Digitalen Betriebsprüfung bestehen zu können. Nur dann ist deine Registrierkasse ab dem 01. Januar 2017 GoBD sicher und damit – zumindest in diesem Punkt – sicher vor dem Ärger durchs Finanzamt.

Man kann nur jedem Händler empfehlen, ab 2017 sämtliche Zahlungsvorgänge mit Bargeld über eine digitale Registrierkasse abzuwickeln. Man könnte auch von einer Registrierkassenpflicht ab 2017 sprechen, auch wenn das so nirgendwo festgeschrieben ist.

Die Grundsätze zur GoBD beim Bundesfinanzministeriums (BMF)

Bist du prüfungssicher? | Bild: 472301, pixabay.com, CC0 Creative Commons
Bist du prüfungssicher? | Bild: 472301, pixabay.com, CC0 Creative Commons

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GoBD – Hammer, was sich Beamte mit zuviel Arbeitsfreizeit so alles ausdenken, oder?

Doch es nützt nichts, sich darüber aufzuregen. Fakt ist, daß dein Kassensystem bzw. deine Registrierkasse seit Anfang 2017 GoBD sicher sein muß. Sonst droht dir in diesem Jahr Ärger mit dem Finanzamt, und das kannst du nicht ernsthaft wollen.

Setze nur noch GoBD konforme Kassen, Computerkassen und Software ein. Und informiere dich über wichtige Dinge zur GoBD in entsprechenden Büchern.